Zeugnisprobleme
Sowohl der Schulpsychologische Dienst in der Fürther Straße 80a als auch die Staatliche Schulberatungsstelle in der Glockenhofstraße 51 sind am Freitag (12.02) von 9 Uhr bis etwa 16.30 Uhr telefonisch, per Fax oder per E-Mail zu erreichen.
Hier befinden sich die Kontaktdaten zum Zeugnisnotdienst der Stadt Nürnberg
Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken: Telefon 58676-10, Fax 58676-30, E-Mail verwaltung@schulberatung-mittelfranken.de
Schulpsychologischer Dienst der Stadt Nürnberg: Telefon 231-90 51, Fax 231-90 57, E-Mail Schulpsychologie@stadt.nuernberg.de
Hier befindet sich ein guter Zeitungsartikel zum Thema Belohnung für Zeugnisse
Kindswohlgefährdung
Koordinierende Kinderschutzstelle Nürnberg Hotline 24h: 09111-231-3333
- bei Fragen zu frühen Hilfen und gesundem Aufwachsen von Kindern
- bei krisenhaften und überfordernden Situationen mit Kindern
- bei Fragen oder Hinweisen zum Kinderschutz
Häusliche Gewalt oder Sexueller Missbrauch
Informationen zum Umgang hierzu erhalten sie auch unter www.polizei-beratung.de
Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder im Polizeipräsidium Nürnberg: 0911-2112-1331
Hilfen gibt es auch bei speziellen Beratungseinrichtungen, z.B. Wildwasser e.V., Rauhreif oder Schlupfwinkel
Hörprobleme
Internetseite vom Zentrum für Hörgeschädigte
Flyer zum download
Sprachprobleme
Schule zur Sprachförderung Nürnberg
(Hauptschulstufe)
Bertha-von-Suttner-Str.29
90439 Nürnberg
Telefon: 0911-9617852
www.sprachheilschule-nuernberg@bezirk-mittelfranken.de
Sehprobleme
Informationen folgen…
Geldprobleme
Information der ARGE Nürnberg
Zusätzliche Leistung für Schulbedarf (§ 24a SGB II)
[Die Aktion Schultüte wurde eingestellt]
Welchen Betrag gibt es? | 100 Euro zum 01.08. eines Jahres |
Für welchen Zweck? | Diese zusätzliche Beihilfe ist zweckgebunden für Beschaffung von Schulmaterial, Büchertasche, etc. |
Wer kann die Leistung erhalten? | Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben erhalten die Leistung |
Welche Schule muss besucht werden | Grund- oder Hauptschule (und viele andere möglich) |
Weitere Vorraussetzungen | Zum Stichtag 01.08.
|
Altersbegrenzung (Vorlage von Nachweisen) |
Schulanfänger/innen, die nach dem 01.08.2002 geboren sind und Schüler/innen, die vor dem 01.08.1995 geboren sind, müssen eine Einschulungs- oder Schulbestätigung vorlegen |
Muss ein Antrag gestellt werden ? | Nein, die Leistung wird grundsätzlich bei Vorliegen aller Vorassetzungen zum 01.08. des Jahres überwiesen. |
Projekt “Buntstiftung”
Abgabe von Schulmaterial an SchülerInnen und StudentInnen, die sich in einer finanziell schwierigen
Situation befinden. Die Preise sind stark reduziert.
Verkaufsstelle im Süden:
Gemeindezentrum Lichtenhof:
Allersberger Str. 114
(Eingang Annastr., in den Mutter- und Kindräumen)
90461 Nürnberg
Jeden ersten Mi. im Monat von
15.00 Uhr – 17.00 Uhr
Langwasser:
Sozialzentrum Imbuschstraße
Imbuschstr. 70/72
90473 Nürnberg
Termine auf Anfrage
Wer kommt in Frage?
Finanzschwache Familien; SchülerInnen, StudentInnen, die eine Schule/Hochschule in Nürnberg besuchen.
Über die finanzielle Bedürftigkeit muss ein Nachweis erbracht werden (Nürnberg-Pass, Arge-Bescheid, Bafög-
Bescheid). Auch Geringverdiener können, durch Vorzeigen einer Einkommensbescheinigung, in den Verkaufsstellen günstig einkaufen. Ohne die verlangten Berechtigungsnachweise kann die Bedürftigkeit im Einzelfall außerhalb der Verkaufszeiten individuell nachgewiesen werden.