Akute Probleme

Akute Problematiken

Zeugnisprobleme

Sowohl der Schulpsychologische Dienst in der Fürther Straße 80a als auch die Staatliche Schulberatungsstelle in der Glockenhofstraße 51 sind am Freitag (12.02) von 9 Uhr bis etwa 16.30 Uhr telefonisch, per Fax oder per E-Mail zu erreichen.
Hier befinden sich die Kontaktdaten zum Zeugnisnotdienst der Stadt Nürnberg

Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken: Telefon 58676-10, Fax 58676-30, E-Mail verwaltung@schulberatung-mittelfranken.de

Schulpsychologischer Dienst der Stadt Nürnberg: Telefon 231-90 51, Fax 231-90 57, E-Mail Schulpsychologie@stadt.nuernberg.de

Hier befindet sich ein guter Zeitungsartikel zum Thema Belohnung für Zeugnisse

Kindswohlgefährdung
Koordinierende Kinderschutzstelle Nürnberg Hotline 24h: 09111-231-3333

  • bei Fragen zu frühen Hilfen und gesundem Aufwachsen von Kindern
  • bei krisenhaften und überfordernden Situationen mit Kindern
  • bei Fragen oder Hinweisen zum Kinderschutz

Häusliche Gewalt oder Sexueller Missbrauch
Informationen zum Umgang hierzu erhalten sie auch unter www.polizei-beratung.de
Beauftragte der Polizei für Frauen und Kinder im Polizeipräsidium Nürnberg: 0911-2112-1331
Hilfen gibt es auch bei speziellen Beratungseinrichtungen, z.B. Wildwasser e.V., Rauhreif oder Schlupfwinkel

Hörprobleme
Internetseite vom Zentrum für Hörgeschädigte
Flyer zum download

Sprachprobleme
Schule zur Sprachförderung Nürnberg
(Hauptschulstufe)
Bertha-von-Suttner-Str.29
90439 Nürnberg
Telefon: 0911-9617852
www.sprachheilschule-nuernberg@bezirk-mittelfranken.de

Sehprobleme
Informationen folgen…

Geldprobleme

Information der ARGE Nürnberg
Zusätzliche Leistung für Schulbedarf (§ 24a SGB II)
[Die Aktion Schultüte wurde eingestellt]

Welchen Betrag gibt es? 100 Euro zum 01.08. eines Jahres
Für welchen Zweck? Diese zusätzliche Beihilfe ist zweckgebunden für Beschaffung von Schulmaterial, Büchertasche, etc.
Wer kann die Leistung erhalten? Schülerinnen und Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben erhalten die Leistung
Welche Schule muss besucht werden Grund- oder  Hauptschule (und viele andere möglich)
Weitere Vorraussetzungen Zum Stichtag 01.08.

  • Bezug von SGB II-Leistungen mit mindestens einem Elternteil im Haushalt
  • selbst hilfebedürfig
Altersbegrenzung
(Vorlage von Nachweisen)
Schulanfänger/innen, die nach dem 01.08.2002 geboren sind und Schüler/innen, die vor dem 01.08.1995 geboren sind, müssen eine Einschulungs- oder Schulbestätigung vorlegen
Muss ein Antrag gestellt werden ? Nein, die Leistung wird grundsätzlich bei Vorliegen aller Vorassetzungen zum 01.08. des Jahres überwiesen.

Projekt “Buntstiftung”
Abgabe von Schulmaterial an SchülerInnen und StudentInnen, die sich in einer finanziell schwierigen
Situation befinden. Die Preise sind stark reduziert.
Verkaufsstelle im Süden:
Gemeindezentrum Lichtenhof:
Allersberger Str. 114
(Eingang Annastr., in den Mutter- und Kindräumen)
90461 Nürnberg
Jeden ersten Mi. im Monat von
15.00 Uhr – 17.00 Uhr
Langwasser:
Sozialzentrum Imbuschstraße
Imbuschstr. 70/72
90473 Nürnberg
Termine auf Anfrage
Wer kommt in Frage?
Finanzschwache Familien; SchülerInnen, StudentInnen, die eine Schule/Hochschule in Nürnberg besuchen.
Über die finanzielle Bedürftigkeit muss ein Nachweis erbracht werden (Nürnberg-Pass, Arge-Bescheid, Bafög-
Bescheid). Auch Geringverdiener können, durch Vorzeigen einer Einkommensbescheinigung, in den Verkaufsstellen günstig einkaufen. Ohne die verlangten Berechtigungsnachweise kann die Bedürftigkeit im Einzelfall außerhalb der Verkaufszeiten individuell nachgewiesen werden.